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Nichtangriffspakt


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Ein Nichtangriffspakt ist die vertragliche Zusicherung von mindestens Parteien keine militärischen Aktionen gegeneinander durchzuführen. Meist völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Nationen. Derartige Verträge mehreren Staaten führen häufig zur Bildung von wie zum Beispiel der NATO .

Der wohl bekannteste Nichtangriffspakt ist der Hitler-Stalin-Pakt .




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