Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Nichtigkeitsklage im deutschen Zivilprozess ist eine Unterart der Wiederaufnahmeklage die Unterart ist die Restitutionsklage . Die Wiederaufnahme bezweckt ein rechtskräftiges Urteil zu beseitigen und eine neue Entscheidung
Die Nichtigkeitsklage findet gemäß § 579 ZPO statt:
wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war;
wenn ein Richter bei der Entscheidung mitgewirkt hat der der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen sofern nicht dieses Hindernis mittels eines Ablehnungsgesuchs eines Rechtsmittels ohne Erfolg geltend gemacht ist;
wenn bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt obgleich er wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt war;
wenn eine Partei in dem Verfahren nicht Vorschrift der Gesetze vertreten war sofern sie die Prozeßführung ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt hat.
In den Fällen der Nummern 1 3 ist die Klage jedoch unzulässig wenn Nichtigkeit mittels eines Rechtsmittels geltend gemacht werden
Die praktische Bedeutung der Restitutionsklage ist weil sie eine Ausnahmeregelung ist.