Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Nicolaus Remy (oder auch Nicolaus Remigius) (1530 - war herzoglich lothringischer Geheimrat und Oberrichter. Schriftstellerisch trat er vor als Hexentheoretiker in Erscheinung.
Sein Leben endete so mag mancher doch noch ein wenig versöhnlich mit der Mit mehr als 80 Jahren wurde er nur leicht senil sondern man kann sagen wahnsinnig. Zerfressen von einem ungeheuren Hexenglauben klagte sich 1612 selbst an und wurde - in den Fängen einer durch ihn selbst erbarmungslosen Justiz - zum Tode durch den Scheiterhaufen verurteilt.
Aus seinem reichen Erfahrungsschatz als Richter konnte Nicolaus Remigius voll schöpfen als sich daran machte ein Hexentraktat zu verfassen. Im Jahre 1595 erschien Werk in lateinischer Sprache unter dem Titel Daemonolatriae Libri III . Bereits ein Jahr später lag es einer deutschen Übersetzung vor: Daemonolatria daß ist von Unholden und Zauber-Geistern Edlenn Ehrnvesten und Hochgelarten Herrn Nicolai Remigii durchl. Hertzogen in Lothrigen Geheimen Raths und Sachen Cognitoris publici . 1598 erfolgte dann auch schon die Auflage der deutschen Ausgabe was ein kleiner darauf ist wie begehrt dieses Werk unter Anhängern und vor allem Praktikern der Hexenverfolgung war. Vor allem Richter werden sich Buch 'zu Gemüte geführt' haben da Remy für jeden Fall der Fälle schon im eine Antwort und auch ein konkretes Beispiel kann. Für ihn ist es beispielsweise gleich ob eine Hexe tatsächlich den Hexenflug beherrscht oder sich ihr Fliegen nur Eine in den Blickfang der Justiz geratene Frau ist äußerst verdächtig wenn nie in die Kirche geht sie ist fast noch verdächtiger sie sehr häufig in die Kirche geht. so könnte man weitere unzählige Beispiele anführen!
Sein Hexentraktat ist jedoch nicht nur als Handbuch Anleitungsbuch für Richter zu werten. Vielmehr liefert damit auch eine Art Autobiographie zumindest was sein Wirken als Richter Hexenprozessen anbetrifft. Er verweist stolz auf eine Amtszeit als Hexenrichter und hebt stolz hervor mindestens 800 Hinrichtung wegen dem Straftatbestand der während dieser Zeit erfolgt seien. Bedauernd fügt hinzu dass eine etwa gleich hohe Anzahl der Vollstreckung entkommen seien oder ihr Verbrechen gestanden hätten sodass eine Verurteilung ausgeschlossen war. Personen hätten sich durch Selbstmord ihrer gerechten Strafe entzogen.
Er stimmt mit den im Hexenhammer zusammengestellten Thesen die Hexenlehre weitgehend überein findet jedoch dass in Punkten die Ausführungen im Hexenhammer zu harmlos bzw. zu viel Milde beanspruchten. So ist beispielsweise ein vehementer Verfechter der Theorie dass gegenüber keineswegs Milde zu walten habe. In Traktat berichtet er dementsprechend auch ungeniert über gegen Kinder an deren Ende das Todesurteil
Sein Werk wurde zwar gerne von Richtern und sonstigen Personen die mit der Seite der Hexenprozesse zu tun hatten gelesen war es stets im Bereich der theoretischen Auseinandersetzung um die Hexenlehre umstritten. Selbst eifrige einer strengen Hexenverfolgung zitierten seine Inhalte nur wenn er sich auf andere Autoritäten berief. Gegner der Hexenlehre beschimpften ihn als Märchenerzähler so beispielsweise Christian Thomasius .Am schärfsten wurde er jedoch aus dem der Theologen angegriffen da sie eine eigenwillige Auslegung kirchlicher Lehrmeinungen bei ihm festgestellt hatten.