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Nominativ


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Der Nominativ (von lat. nominare = benennen) auch Wer-Fall genannt ist der 1. Fall (lat. Kasus ) der Deklination (Beugung).

Bedeutung

Der Nominativ antwortet auf die Frage oder was?". Im Nominativ steht der Satzteil Subjekts (Satzgegenstand).

Der Nominativ ist der am häufigsten Kasus von den in der deutschen Grammatik verwendeten vier Fällen. Er kommt praktisch jedem vollständigen Satz vor.

Ausnahme: Der Nominativ kommt nicht im Befehlssatz ( Imperativ ) vor weil dort das Subjekt fehlt. Komm her! oder Nimm das Buch! )

Substantive Adjektive (Eigenschaftswörter) Artikel (Geschlechtswörter) und Pronomen (Fürwörter) können im Nominativ stehen - dabei entweder im Singular (Einzahl) oder im Plural (Mehrzahl).

Beispiele

  • Barbara liest die Bibel. ( Wer oder was liest die Bibel?)
  • Die Kinder essen Obst. ( Wer oder was isst Obst?)
  • Morgen fährt ein moderner Bus nach Hamburg. ( Wer oder was fährt morgen nach Hamburg?)
  • Der alten Dame hilft der junge freundliche Mann . ( Wer oder was hilft der alten Dame?)

Prädikatsnominativ

Die Verben heißen werden und sein können einen zweiten Nominativ im Satz den Prädikatsnominativ (oder Subjektsprädikativ ). Den zweiten Nominativ der nicht mit Subjekt des Satzes verwechselt werden darf nennt Prädikatsnomen (oder auch Ergänzung im Nominativ). Beispiele:

  • Er heißt Peter .
  • Diese Raupe wird ein Schmetterling .
  • Dieser Baum ist eine Eiche .

Siehe auch: Genitiv Dativ Akkusativ Transitivität Subjekt-Objekt-Spaltung




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