Das Gebiet der "Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche" mit wenigen Ausnahmen (eine Gemeinde in Ratzeburg) Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg .
Die Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate ist untrennbar mit der Geschichte der Hansestadt Hamburg verbunden. Diese führte 1529 die Reformation nach lutherischem Bekenntnis ein so dass über Jahrhunderte eine protestantische Stadt war. Bis 1860 waren das Gebiet der Stadt und Kirchengebiet identisch. Seither dehnte sich die Stadt mehr aus. Die größten Veränderungen brachte das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 durch welches Hamburg einige Gebiete abgab im Gegenzug auch einige umliegenden Städte und erhielt. Alle Orte wurden seinerzeit zu einer Stadt Hamburg vereinigt. Kirchlich wurde zunächst jedoch Veränderung vorgenommen. Erst die Kirchenfusion von 1977 eine neue Grenzziehung die das Stadtgebiet von mit einigen nördlichen Gemeinden im schleswig-holsteinischen Kreis Stormarn im "Sprengel Hamburg" der neu gebildeten vereinigte.
Die Verwaltung der Kirche in Hamburg bis 1918 dem Senat als Kollegium. 1923 erhielt die Kirche eine neue Verfassung die Kirchenverfassungen von 1870 und 1896 bzw. die Notverordnung von 1919 ablöste. An der Spitze der Kirche fortan der von der Landessynode aus der Reihe der Hauptpastoren gewählte der ab 1933 den Titel " Landesbischof " erhielt. Senioren gaben es in Hamburg seit Ende des 16. Jahrhunderts. Sie waren geistlichen Leiter der Kirche und Nachfolger der die nach Einführung der Reformation erstmals eingesetzt waren.
Als Organe hatte die Evangelisch-Lutherische Kirche Hamburgischen Staate neben der von den Gemeinden Landessynode einen "Landeskirchenrat" als "Regierung der Kirche". Verwaltungsbehörde der Kirche war die Bischofskanzlei in deren Leiter der Bischof war.
Mit der Fusion 1977 ging der der Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate im gebildeten Sprengel Hamburg auf. Der bisherige Landesbischof Hamburg wurde somit Bischof des neu entstandenen Hamburg. Die Bischofskanzlei wurde somit auch nach mit anderen Zuständigkeiten weitergeführt.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Lübeck ist untrennbar mit der Geschichte der Lübeck verbunden. Bereits 1163 war die Stadt Lübeck Sitz eines geworden. Ab 1530 wurde die Reformation nach lutherischem Bekenntnis eingeführt so dass über Jahrhunderte eine protestantische Stadt war. Das der Stadt und das Kirchengebiet waren identisch. entstand auch eine reformierte Gemeinde die jedoch zur Landeskirche von Lübeck gehörte.
Die Verwaltung der Kirche in Lübeck bis 1918 dem Senat als Kollegium. 1895 hatte die Kirche eine Kirchenverfassung erhalten 1921 erneuert wurde so dass Senat auf Kirchenregiment verzichtete. An der Spitze der Kirche fortan der von der Landessynode gewählte "Senior" ab 1934 den Titel "Bischof" erhielt. Dieser übte geistliche Leitung im Benehmen mit der Kirchenleitung Die Landessynode wurde von den Gemeinden bestellt. Verwaltungsbehörde der Kirche war die Bischofskanzlei in
Mit der Fusion von 1977 bei sie insgesamt 31 Gemeinden umfasste wurde die Kirche in Lübeck als Propstei (heute Kirchenkreis) Teil des neu umschriebenen "Sprengels Holstein-Lübeck".
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schleswig-Holstein ist untrennbar mit der Geschichte der Schleswig und Holstein verbunden. In beiden Herzogtümern wurde schon früh die Reformation nach dem Vorbild von Martin Luther eingeführt. 1665 wurde in Kiel die Universität gegründet. ins 19. Jahrhundert waren Schleswig und Holstein dänischer Verwaltung. 1867 fielen beide Herzogtümer an Preußen . Dieses gründete 1867 für die neue Provinz Schleswig-Holstein in Kiel ein "Landeskonsistorium". Damit war Evangelisch-lutherische Landeskirche der Provinz Schleswig-Holstein formal gegründet. Vorsitz des Konsistoriums hatte ein weltlicher Präsident. der Kirche war jedoch der jeweilige König Preußen als "summus episcopus". Geistliche Leiter der waren die beiden Generalsuperintendenten später Bischöfe von und Holstein (Sitz in Kiel) die den beiden Sprengeln der Kirche vorstanden.
1876 wurde das bisherige Herzogtum Lauenburg (Hauptstadt Ratzeburg ) der preußischen Provinz Schleswig-Holstein als Landkreis In diesem Herzogtum bestand seinerzeit eine eigenständige mit einem Konsistorium in Ratzeburg. Diese wurde der schleswig-holsteinischen Landeskirche als Superintendentur eingegliedert. Der übte jedoch in seinem Gebiet weiterhin bischöfliche aus und erhielt 1961 sogar den Titel Bischof (bis zur 1977). Das geistliche Leitungsamt dieser Superintendentur hatten Ernst Fischer D. Hans Matthießen und Prof. Joachim Heubach inne.
Nach dem 1. Weltkrieg (Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments) erhielt die Schleswig-Holsteins eine neue Verfassung. Oberstes Organ der war die Landessynode die etwa 1 mal in Rendsburg tagte. Sie hatte als Vorsitzenden Präsidenten und wählte die Kirchenleitung sowie die Bischöfe. Das Konsistorium in Kiel wurde zum und war die Verwaltungsbehörde der Landeskirche. Es wie das bisherige Konsistorium von einem Präsidenten
1964 - 1981 : Dr. Friedrich Hübner ab 1977 Bischof Holstein-Lübeck
Mit der Fusion 1977 wurde der Holstein der bisherigen Schleswig-Holsteinischen Landeskirche neu umschrieben. wurde um die Propsteien der bisherigen Evangelischen Eutin sowie der Evangelischen Kirche in Lübeck musste aber seine südlichen Bereiche an den Hamburg abgeben. Seine neue Bezeichnung ist seither Holstein-Lübeck".
Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Eutin ist das Gebiet des ehemaligen Fürstbistums Dieses entstand im 10. Jahrhundert in Oldenburg Holstein und hatte ab 1158 seinen Sitz in Lübeck. Zu ihm die Ämter Eutin und Schwartau sowie andere Ende des 13. Jahrhunderts verlegte der Fürstbischof Amtssitz von Lübeck nach Eutin und 1530/35 wurde die Reformation eingeführt. Nachdem die Stadt Lübeck inzwischen Freie Reichsstadt geworden war hatte das geistliche Territorium (mit Sitz in Eutin) außer dem Namen der Stadt Lübeck nichts mehr gemeinsam. Ab regierten in Eutin Fürstbischöfe als Administratoren die 1774 zu Herzögen und 1815 zu Großherzögen ernannt wurden. Bereits 1773 erhielt der amtierende Fürstbischof durch Vertrag Grafschaften Oldenburg (in Oldenburg) und Delmenhorst . 1803 wurde das Fürstbistum Lübeck säkularisiert und weltliches Fürstentum Lübeck mit dem Herzogtum Oldenburg das nunmehr aus zwei getrennten Gebieten bestand kam noch der Raum Birkenfeld an der Nahe als weitere Exklave 1810 bis 1814 war es französisch besetzt. Kirche des Herzogtums Oldenburg unterstand dem jeweiligen bzw. Großherzog von Oldenburg.
Nach dem 1. Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments) wurde das Oldenburg Freistaat unter Beibehaltung seines aus drei bestehenden Gebiets. Die bis dahin einheitliche oldenburgische hingegen wurde in zwei eigenständige Landeskirchen aufgeteilt "Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg" und die "Evangelisch-Lutherische der Provinz Lübeck im Freistaat Oldenburg". 1937 wurde der Landesteil Lübeck im Rahmen Groß-Hamburg-Gesetzes von Oldenburg abgetrennt und der preußischen Schleswig-Holstein eingegliedert. Kirchlich blieb das Gebiet jedoch eigenständige Landeskirche und der Bezeichnung "Evangelisch-Lutherische Kirche bestehen die 1948 der EKD beitrat.
Oberhaupt der Kirche war bis 1918 jeweilige Fürst von Oldenburg. Seither leitete ein der später den Titel "Bischof" erhielt die Seit 1930 hatte Wilhelm Kieckbusch dieses Amt inne. führte die Landekirche ab 1961 mit dem Titel "Bischof" bis zur im Jahre 1977. Vor der Fusion umfasste Landeskirche etwa 20 Gemeinden. Seither bilden diese eine Propstei (heute Kirchenkreis) innerhalb des Sprengels
Der Kirchenkreis Harburg teilte die Geschicke der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers . Als es in den 1970er Jahren die Neubildung der Landeskirchen in Nordelbien ging sich auch der Kirchenkreis Harburg an der Dies lag daran dass das Gebiet Harburg 1937 ( Groß-Hamburg-Gesetz ) zur Stadt Hamburg gehörte kirchlich jedoch zu Hannover. Man wollte jedoch die politischen kirchlichen Grenzen möglichst vereinheitlichen. So beteiligte sich Kirchenkreis Harburg an der Fusion 1977 und danach ein Kirchenkreis im Sprengel Hamburg der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Erstmals seit 1937 gehörte die gesamte Stadt Hamburg (wieder) zu einer evangelischen Landeskirche.
An der Spitze der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen steht die Kirchenleitung die aus 10 von Synode für sechs Jahre gewählten Mitgliedern sowie dem Bischofskollegium besteht. Einer der drei Bischöfe den Vorsitz in der Kirchenleitung. Nach Vollendung 65. Lebensjahres treten die Bischöfe in der in den Ruhestand.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Synode . Deren Mitglieder die Synodale werden von Kirchenkreissynoden gewählt bzw. zum Teil auch berufen. Vorsitzender ist der "Präsident der Synode" derzeit Strenge. Die Synode tagt etwa 2 mal Jahr. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die politischen Parlamenten.
Die Kirchenleitung mit einem der 3 Bischöfe als hat ihren Amtssitz in Kiel im "Nordelbischen der Verwaltungsbehörde der Landeskirche an dessen Spitze "Präsident des Nordelbischen Kirchenamts" steht. Früher hieß Behörde "Konsistorium" und hatte einen "Konsistorialpräsidenten". Neben Präsidenten gehören sieben für die verschiedenen Dezernate Oberkirchenräte weitere Referentinnen und Referenten sowie Mitarbeiterinnen Mitarbeiter zum Kirchenamt. Es ist für die der Kirchengesetze und Kirchenleitungsbeschlüsse verantwortlich und führt Aufsicht über die nachgeordneten Verwaltungen.
Die Kirchenleitung vertritt die Nordelbische Kirche der Öffentlichkeit und leitet sie im Rahmen Beschlüsse der Synode. Sie führt außerdem die über das Nordelbische Kirchenamt. Sie ist neben Bischofskollegium und der Synode eines der Hauptorgane NEK.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen und den Pfarrern. Kirchenvorstände werden von den Gemeindegliedern gewählt. Weitere können berufen werden. Der Kirchenvorstand lädt alle Gemeindemitglieder mindestens einmal jährlich zur Gemeindeversammlung ein. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar) an dessen Spitze ein Propst steht. Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts haben als Gremium die Kirchenkreissynode mit einem Die Mitglieder der Kirchenkreissynode werden von den Kirchenvorständen der Kirchengemeinden gewählt. Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) an dessen Spitze ein Bischof steht. Verwaltungsebene hat sonst kein Gremium. Die 3 bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar) .
Zum Sprengel Schleswig gehört auch die Gemeinde" eine deutschsprachige Gemeinde mit mehreren Pfarrstellen Dänemark die dort den rechtlichen Status einer hat.
Die 27 Kirchenkreise sind in 642 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden groß wurden dass man sie aufteilte und neue Kirchengemeinden entstanden. Die Verteilung der Kirchengemeinden die 3 Sprengel ist wie folgt:
Die Gemeinden der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche deren Vorgängerkirchen singen bzw. sangen in den Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Schleswig-Holstein und Lauenburg
Kirchen-Gesangbuch für das Herzogtum Lauenburg nebst einem Gebetbuche Ratzeburg eingeführt am Dezember 1841
Allgemeines Gesangbuch auf Königlichen allergnädigsten Befehl dem und häuslichen Gebrauche in den Gemeinen der Schleswig und Holstein gewidmet Schleswig Anfang des 19. Jahrhunderts
Evangelisch-lutherisches Gesangbuch der Provinz Schleswig-Holstein . Schleswig ab 1883 spätere Auflagen mit Anhang Geistlicher Lieder
Gesangbuch der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schleswig-Holsteins Einheitsgesangbuch der Evangelisch-lutherischen Landeskirchen in Schleswig-Holstein-Lauenburg Mecklenburg-Schwerin Lübeck Mecklenburg-Strelitz Eutin Bordesholm eingeführt 1930
Hamburg
Neues Hamburgisches Gesangbuch zum öffentlichen Gottesdienste und zur häuslichen ausgefertigt von dem Hamburgischen Ministerio. Mit Eines und Hochweisen Raths Special-Privilegio Hamburg Januar 1787
Hamburgisches Gesangbuch für den öffentlichen Gottesdienst und die Andacht Mit Eines Hohen Senats Spezialprivilegio Hamburg 1842
Hamburgisches Gesangbuch hrsg. vom Kirchenrat der evangelisch-lutherischen Kirche Hamburgischen Staate 1912
Hamburgisches Gesangbuch - Einheitsgesangbuch der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Hamburg Mecklenburg-Schwerin Lübeck Mecklenburg-Strelitz Eutin; Hamburg eingeführt
Lübeck
Neues Lübeckisches Gesangbuch zum öffentlichen Gottesdienste und zur häuslichen auf Verordnung Eines Hochedlen Hochw. Raths ausgefertiget dem Lübeckischen Ministerio; Lübeck 1790 neue Auflage 1821
Lübeckisches evangelisch-lutherisches Gesangbuch für den öffentlichen Gottesdienst und die Andacht auf Verordnung Eines Hohen Senates ausgefertigt das Ministerium Lübeck 1859
Gesangbuch der Evangelisch-lutherischen Kirche im Lübeckischen Staate - Einheitsgesangbuch der Evangelisch-lutherischen Landeskirchen in Hamburg Mecklenburg-Schwerin Lübeck Mecklenburg-Strelitz Eutin Lübeck eingeführt
Eutin
Da das Gebiet dieser Landeskirche zu Oldenburg waren dort auch die Gesangbücher Oldenburgs im 1930 wurde wie in allen Landeskirchen des Nordelbiens das "Einheitsgesangbuch der Evangelisch-lutherischen Landeskirchen in Hamburg Mecklenburg-Schwerin Lübeck Mecklenburg-Strelitz und Eutin" eingeführt. das "Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Landeskirchen Schleswig-Holstein-Lauenburg Hamburg Lübeck und Eutin".
Gemeinsame Gesangbücher
Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-lutherischen Landeskirchen Hamburg Lübeck und Eutin Hamburg ab 1950/53? mit dem späteren Titel "Evangelisches Kirchengesangbuch- Ausgabe die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche"
Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Hamburg und Kiel 1994
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