Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Grundsatz nulla poena sine lege (lat.) bedeutet wörtlich übersetzt: "Keine Strafe Gesetz".
Dieser Grundsatz ist in Deutschland ausdrücklich der Verfassung (Art. 103 Abs. 2 GG ) sowie in § 1 StGB festgeschrieben. Dadurch soll die Strafrechtsanwendung von einen rechtsstaatlichen Rahmen bekommen und ein Gefühlsstrafrecht Die genannten Normen weiten den Grundsatz noch aus als dass eine schriftliche Fixierung der ( nulla poena sine lege scripta ) vor Begehung der Tat ( nulla poena sine lege praevia ) verlangt wird. Schließlich wird weiterhin noch hinreichende Bestimmtheit des Gesetzes ( nulla poena sine lege certa ) und keine Analogien zu Lasten des über den Wortlaut des Gesetzes hinaus vorgenommen ( nulla poena sine lege stricta ). Diese Grundsätze werden unter dem Oberbegriff Gesetzlichkeitsprinzip " gefasst. Dieses Gesetzlichkeitsprinzip gehört zu den genannten Justizgrundrechten sodass auch die Verfassungsbeschwerde bei ausgeschöpftem Rechtsweg möglich ist.
Gleichbedeutend wird teilweise auch nullum crimen sine lege ("kein Verbrechen ohne Gesetz") verwendet.