Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter den Begriff Nutzfahrzeug fallen Fahrzeuge die der Lastenbeförderung oder Arbeitseinsatz dienen. Hierbei kann es sich durchaus um Fahrzeuge handeln die in den Bereich Spezialfahrzeuge fallen also z.B. Fahrzeuge von Kommunen (Kehrmaschienen Flurförderfahrzeuge oder Fahrzeuge der Feuerwehren ). Bei Nutzfahrzeugen (NKF) handelt es sich immer um Fahrzeuge die ein zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3 5 t haben.