Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Nutzungen im Sinne des deutschen Sachenrechts sind die Früchte und die Gebrauchsvorteile. Der Begriff wird verschiedenen Stellen des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwendet z.B. wenn dem Nießbraucher die Nutzungen zugewiesen werden oder wenn dem Eigentümer gegenüber nicht zum Besitz berechtigte Besitzer ab Klageerhebung verpflichtet wird nicht nur die Sache sondern auch deren Nutzungen herauszugeben.