Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Oberbefehlshaber übt über die gesamten Streitkräfte eines Landes die höchste Kommandogewalt aus ob zu Lande zu Wasser oder in Luft. Im Kriegsfall wird auch der Kommandeur eines militärosischen Groß verbands ab Armee O. genannt.
Oft hat das Staatsoberhaupt auch die des Oberbefehlshabers . In Deutschland hat in Friedenszeiten laut GG der Verteidigungsminister die Kommandogewalt inne. Sobald nach §115a der Verteidigungsfall festgestellt wird geht laut §115b GG Kommandogewalt auf den Bundeskanzler als neuen Oberbefehlshaber über.