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Oberkirchenrat


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Der Oberkirchenrat ist die höchste Funktionsstufe im Beamtentum Evangelischen Kirche.

DEUTSCHES KOLONIAL- LEXIKON (1920) Bd. I 593:

Evangelischer Oberkirchenrat. Durch königlichen Erlaß vom Juni 1850 ist diese oberste Kirchenbehörde der Landeskirche der alten Provinzen ins Leben getreten. unterstehen die deutschen Gemeinden des Auslands die Grund des Kirchengesetzes vom 7. Mai 1900 ihrem Wunsch durch Bestimmung des Königs der Landeskirche angeschlossen sind. Der O. übt seine für die deutsche evangelische Diaspora im Auslande der Weise aus daß er den angeschlossenen Geistliche sendet daß er Geistliche auch nicht Gemeinden unter Schutz und Aufsicht nimmt daß den in die Heimat zurückkehrenden Geistlichen Pfarrstellen der preußischen Landeskirche vermittelt daß er die preußischen Landeskirche angeschlossenen Gemeinden zur Besoldung der und bei dem Bau von Kirchen unterstützt. Deutscher evang. Kirchenausschuß; Kirchengemeinden.




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