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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 28. Mai 2012 

Oberleutnant zur See


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Der Oberleutnant zur See bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im zweitniedrigsten Offiziersdienstgrad bei der Bundeswehr innerhalb der Deutschen Marine . In den anderen Teilstreitkräften heißt dieser Oberleutnant .

Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften Unteroffizieren ohne Portepee und Unteroffizieren mit Portepee Befehle erteilen.

Siehe auch: Leutnantdienstgrade bei der Bundeswehr




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