Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Offizialmaxime ist der Amtsermittlungsgrundsatz der lediglich staatlichen im Strafverfahren Staatsanwaltschaft und Polizei gestattet Strafverfolgungsmaßnahmen einzuleiten. Im Gerichtsverfahren ist die Offizialmaxime der Ermittlungsgrundsatz ( Inquisitionsmaxime ) "von Amts wegen". Die Offizialmaxime ist Prozessmaxime .
Ohne Bedeutung ist dabei der Wille Betroffenen. Auch gegen den erklärten Willen des einer Straftat sind die Strafverfolgungsbehörden gehalten zu Dies folgt aus dem Legalitätsprinzip . In der Regel obliegt es den Organen ebenfalls Anklage zu erheben ( Akkusationsprinzip ).