Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Ombudsmann (norw.) erfüllt die Aufgabe eines unparteiischen Schiedsmannes . Ein ombud (altnorw.: Vollmacht) ist eine (früher immer Aufgabe einer Person in einer Organisation oder der Öffentlichkeit bei bestimmten Themen eine ungerechte von Personengruppen zu verhindern. In dieser Bedeutung beim Ausüben eines solchen Amtes zwar eine Vorgehensweise bei Streitfragen zu verstehen aber unter der Interessen von Personen deren Belange als infolge eines fehlenden gemeinsamen Sprachrohrs ansonsten wenig finden würden (z. B. von Kindern Krankenhauspatienten).
In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann Streitfälle in verschiedensten Bereichen außergerichtlich und ohne bürokratischen Aufwand zu schlichten .
Dies geschieht durch:
eine objektive Betrachtung des Streitfalles.
Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente
Vergleich von Schaden Aufwand und Kostenfaktoren
Erreichen eines außergerichtlichen Vergleichs
oder Aussprechen einer empfohlen Lösung für den Fall