in der Biologie die Individualentwicklung also die des einzelnen Lebewesens von der befruchteten Eizelle zum erwachsenen Lebewesen . Dabei entwickeln sich beim Embryo nach und nach Organanlagen aus denen Organe entstehen in denen wiederum die Zellen (zu Geweben zusammengefasst) sich weiter spezialisieren.
In der Ontogenese werden nach Meinung zahlreicher oft Merkmale aus der Phylogenese sichtbar. Zum Beispiel werden taschenartige Ausbuchtungen der Halsregion als Ansätze für Kiemenspalten beim Menschen interpretiert also als Merkmale die der heute nicht mehr aber seine fischartigen Vorfahren wohl benötigten. Daher lassen sich nach Auffassung Experten aus der Untersuchung der Ontogenese Rückschlüsse die Phylogenese eines Lebewesens ziehen. Diesen Zusammenhang Ernst Haeckel im ausgehenden 19. Jahrhundert als Biogenetisches Grundgesetz formuliert. Diese Theorie ist inzwischen bei Wissenschaftlern in manchen Punkten umstritten. Nach deren gilt dieses so genannte "Grundgesetz" - wenn und auch das nur mit starken Einschränkungen für den Phänotypus d.h. für das äußere Erscheinungsbild nicht für den Genotypus d.h. die genetische Bestimmtheit. Die Ergebnisse Genforschung und Embryologie berechtigen nach dieser Auffassung nur zu Aussage: Der Mensch entwickelt sich nicht zum sondern als Mensch!