Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit ) sind alle Gerichte denen Strafsachen und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugewiesen sind (vor Zivilverfahren); vgl. hierzu § 13 GVG .
Das Oberlandesgericht (im Strafverfahren der Strafsenat im Zivilverfahren Zivilsenat oder der Einzelrichter).
In Bayern ist zusätzlich das Bayerische Oberste Landesgericht eingerichtet. Es entscheidet in einigen Verfahrensarten Stelle des Oberlandesgerichts teilweise auch an Stelle Bundesgerichtshofs (Revisionen in Zivilsachen wenn landesrechtliche Rechtsnormen sind).
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