Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen eine Rechtsnorm die jedoch nicht die Qualität einer Straftat erreicht. Ordnungswidrigkeiten werden nicht mit Strafen bedroht sondern mit Bußgeldern . Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist weitestgehend ähnlich gestaltet das Strafrecht . Die Ahndung mit Bußgeldern muss zugelassen im Strafrecht heißt es: "vorgeschrieben") sein.
Zuständig ist in der Regel die und nicht wie im Strafrecht die Staatsanwaltschaft . Diese bescheidet die Person die eine begangen hat nach pflichtgemäßem Ermessen . Gegen einen Bußgeldbescheid existiert das Rechtsmittel Einspruchs; dieser muss vor dem Amtsgericht eingelegt werden. Die nächste Instanz ist mit der Rechtsbeschwerde einzulegen gegen die Entscheidung des Amtsgerichts dem Oberlandesgericht zu erreichen.