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Ortsbürgermeister


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Ortsbürgermeister bezeichnet in Rheinland-Pfalz den Bürgermeister einer Ortsgemeinde die zu einer Verbandsgemeinde gehört.

In anderen Bundesländern bezeichnet Ortsbürgermeister den "Bürgermeister" eines Ortsteils bzw. einer Ortschaft einer Kommune. Dieser kann aber auch Bezeichnungen tragen wie z.B. Ortsvorsteher . Er ist in der Regel Vorsitzender Ortschaftsrats also des gewählten Gremiums für die

Der Ortsbürgermeister einer verbandsgemeindeangehörigen Stadt trägt die Bezeichnung Stadtbürgermeister .




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