Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Eine Ortschaft (ugs. meist einfach Ort ) ist ein Begriff mit zwei unterschiedlichen
Hierbei spielt es keine Rolle ob sich um eine selbständige Gemeinde oder um einen Teil einer (größeren) handelt. Orte die keine selbständigen Gemeinden sind werden je nach mit Ortsteil (Teil einer Gemeinde ohne Stadtrecht ) bzw. Stadtteil (Teil einer Gemeinde die das Stadtrecht bezeichnet. Zu Ortschaften als selbständige Gemeinden siehe Gemeindearten .
2. Ortschaft als rechtlicher Begriff
In Gemeinden die durch Eingliederung von vergrößert wurden werden heute gelegentlich offizielle Ortschaften eingerichtet. In diesem Fall handelt es um einen rechtlichen Begriff der sich aus jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. im Sinne von Ziffer 1 bestehen. Die meist durch die Hauptsatzung einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine Ortschaftsvertretung den Ortschaftsrat der von der Bevölkerung bei jeder meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister . Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen die betreffenden Angelegenheiten zu hören eine endgültige Entscheidung ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbständigkeit Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde abmildern. Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der Stadtbezirk der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium