Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ortsgemeinde bezeichnet in Rheinland-Pfalz eine Gemeinde die zusammen mit anderen (Orts-)Gemeinden zu Verbandsgemeinde gehört. Im Gegensatz dazu gibt es "Verbandsfreie Gemeinde" die keiner Verbandsgemeinde angehört.
Jede Ortsgemeinde ist rechtlich selbstständig und einen Ortsbürgermeister und einen Ortsgemeinderat . In anderen Bundesländern heißen die vergleichbaren Gebietskörperschaften nur "Gemeinde".
Ortsgemeinden haben jedoch keine eigene Verwaltung die Gemeinden anderer Bundesländer. Die Verbandsgemeindeverwaltung führt Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und Auftrag. Sie ist dabei an Beschlüsse der und an Entscheidungen der Ortsbürgermeister gebunden.
Ortsgemeinden haben oftmals nur sehr wenige Mit der in Rheinland-Pfalz getroffenen Regelung konnte bei der Gemeindereform der 1970er Jahre die Selbständigkeit von aufrecht erhalten und dennoch durch die Einrichtung Verbandsgemeinden die Kommunalverwaltung insgesamt neu organisieren. In meisten anderen Bundesländern mussten bei der Gemeindereform Gemeinden ihre Selbständigkeit aufgeben und wurden zu Ortsteilen bzw. Stadtteilen von größeren Kommunen.