Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Ortsvorsteher ist Vorsitzender des Ortschaftsrats . Er vertritt den Bürgermeister bei dem Vollzug der Beschlüsse des und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. kann an Sitzungen des Gemeinderats mit beratender teilnehmen. Der Ortsvorsteher wird vom Gemeinderat gewählt und zum Ehrenbeamten auf Zeit