Thierack nahm von 1914 bis 1918 Kriegsfreiwilliger am 1. Weltkrieg teil zuletzt mit dem Rang eines und wurde mit dem Eisernen Kreuz II. ausgezeichnet. Nach Kriegsende nahm er die unterbrochene Ausbildung wieder auf und schloss sie 1920 dem Assessorexamen ab. Im selben Jahr wurde als Gerichtsassessor in Sachsen eingestellt.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 gelang ihm innerhalb Zeit ein steiler Aufstieg vom Staatsanwalt zum des Volksgerichtshofs . Grundlage hierfür war nicht nur seine frühe Mitgliedschaft in der NSDAP sondern seine als Führer der nationalsozialistischen Juristenorganisation des sogenannten
Am 12. Mai 1933 zum sächsischen ernannt war es seine Aufgabe die "Verreichlichung" Justiz also einen Teilbereich der Gleichschaltung der Länder in seinem Land durchzuführen. weiteren kurzen beruflichen Zwischenstationen wurde er 1935 des Reichsgerichts und 1936 Präsident des 1934 neu Volksgerichtshofs . Dieses Amt nahm er - unterbrochen zwei Einsätze als Soldat - bis 1942
Am 20. August 1942 trat er Amt des Reichsministers der Justiz an.
Thierack führte Oktober 1942 die monatlich "Richterbriefe" ein in denen nach Auffassung der Machthaber vorbildliche Entscheidungen in anonymisierter Form dargestellt und an denen sich die Rechtsprechung orientieren Außerdem führte er sogenannte Vorschauen und Nachschauen Danach hatten die Oberlandesgerichtspräsidenten mindestens alle 14 in Strafverfahren von öffentlichen Interesse vor der Entscheidung durch das Gericht mit Staatsanwaltschaft und dem Landgerichtspräsidenten der dies der Strafkammer weiterzuleiten hatte zu erörtern wie zu war.
Thierack verschärfte nicht nur die strafrechtliche sämtlicher missliebiger Personen und Gruppen. "Asoziale" Verurteilte er vielmehr in ihrer Gesamtheit der SS . Gemeint waren damit waren Juden Polen und (im damaligen Sprachgebrauch) Zigeuner. Bald darauf er gänzlich auf die Strafgewalt der Justiz diesen Personen und überließ sie der SS Einzelheiten bei Schutzhaft ).
Nach seiner Festnahme durch die Allierten Thierack noch bevor er im Nürnberger Juristenprozess vor Gericht gestellt werden konnte Selbstmord.