Der Münsteraner Bischof Otto (I.) von Oldenburg ( 1203 -1218) setzte sich als Kandidat der welfischen (im deutschen Thronstreit 1198 - 1208 ) in einer Doppelwahl des Domkapitels durch u.a. der mit der Untersuchung der Wahl Abt Heribert II. von Werden ( 1197 - 1226 ) sich für Otto entschieden hatte. Die politisch-bischöflichen Aktivitäten kennzeichnen dann die Amtszeit des der sich u.a. um die wirtschaftliche Stärkung in seinem Bistum liegenden Stifte und Klöster Im Jahr 1217 nahm Otto an einem Kreuzzug ins Land teil wobei er mit König Andreas von Ungarn ( 1205 - 1235 ) und Herzog Leopold VI. von Österreich (1198- 1230 ) den Landweg nach Syrien und Palästina genommen haben soll. Spätestens Anfang November der Bischof in Akkon gewesen am 6. März 1218 soll bei Caesarea gestorben sein. Nach dem welfisch-deutschen Thronstreit der allgemeinen Anerkennung König Ottos IV. (1198- 1215 / 1218 ) und dessen Kaiserkrönung ( 1209 ) kam es im Jahr 1212 wieder Thronstreitigkeiten im deutschen Reich diesmal zwischen dem König Friedrich II. ( 1212 /1215- 1250 ) der von Papst Innozenz III. (1198- 1216 ) unterstützt wurde und Kaiser Otto IV. setzte sich alsbald in Süddeutschland durch und Bischof Otto I. von Münster schloss sich Staufer an der 1214 und 1215 militärische Unternehmungen an den unternahm. Otto begab sich also auf einen Friedrichs nach Koblenz (Mitte bis Ende März doch Anhänger Kaiser Ottos nahmen ihn - dem Abfall seiner Dienstleute und der Münsteraner - in Köln gefangen. Inhaftiert wurde der in der niederrheinischen Pfalz Kaiserswerth befreit von dem auf staufischer Seite Graf Adolf III. von Berg ( 1189 -1218) nach einer rund viermonatigen Belagerung und Übergabe der Burg am 24. Juli 1215. Noch auf dem Vierten Laterankonzil Papst Innozenz' III. (November 1215) war Gefangennahme Bischof Ottos ein Grund dafür dass gebannte Kaiser Otto IV. nicht rekonziliert wurde. für die Münsteraner Bürger und die bischöflichen hatte die Gefangennahme des Bischofs Folgen gehabt: wurden exkommuniziert die Stadt Münster mit dem Interdikt belegt.