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Pandektenwissenschaft


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Die Pandektenwissenschaft oder Pandektistik war die dominierende Strömung der deutschen im 19. Jahrhundert .

Die Pandektenwissenschaft bereitete das römische Recht der Pandekten (lat. Digesten) welches Fallrecht war in Weise auf dass es aus dem Fallrecht Rechtssätze und Rechtsbegriffe extrahierte und in Pandektenlehrbüchern darstellte.

Das dergestalt abstrahierte Pandektenrecht bildete später Grundlage für die Schaffung des BGB .

Bedeutendste Vertreter der Pandektistik waren Friedrich Carl von Savigny (in weitem Sinne) Georg Friedrich Puchta Karl Adolph von Vangerow Bernhard Windscheid Heinrich Dernburg.

Die Pandektenwissenschaft verstand sich als Rechtswissenschaft Sinne von Rechtsgeschichte . Sie steht in unmittelbarer Nachfolge der Historischen Schule der Zivilrechtswissenschaft. Die Kodifikation anderen als des römischen Rechts wurden kaum beachtet dass das germanische Recht und das preußische Allgemeine Landrecht zurückgedrängt wurden.

Die Folge der Durchsetzung des römischen war ein hoher Grad an Abstraktion und der den Umgang mit dem Gesetz vor den Rechtskundigen (nämlich den Juristen) überließ. Dennoch sich das auf dem Pandektensystem beruhende Bürgerliche von anderen Ordnungen ab. Der Erfolg des führte sogar zum "Rechtsexport" in andere Kulturkreise.

Die Pandektenwissenschaft konnte bis in die des 20. Jahrhunderts bestehen bis die technischen derart den Alltag beeinflussten dass auch Materien Arbeitsrecht Verbraucherschutz und Bedeutung von Telekommunikation und verständlicherweise nicht mehr mit dem römischen Recht werden konnte.

Siehe auch: Friedrich Carl von Savigny Historische Rechtsschule romanistische Rechtsschule germanistische Rechtsschule.




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