Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Nach dem Tod oder dem Rücktritt Papstes wird der neue Papst das Oberhaupt römisch-katholischen Kirche nach einem genau bestimmten Vorgehen den wahlberechtigten Kardinälen gewählt.
Der Papst wird von den Kardinälen der römisch-katholischen Kirche gewählt die am vor dem Eintritt der Sedisvakanz ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet Ihre Zahl sollte 120 nicht übersteigen (allerdings nach der letzten Kardinalsernennung am 21. Oktober 2003 (bekanntgegeben am 26. September ) wie schon nach der vorletzten Ernennung 21. Februar 2001 jeweils 135 Kardinäle wahlberechtigt). Wahlberechtigte Kardinäle dazu verpflichtet an der Papstwahl teilzunehmen wenn nicht durch Krankheit oder schwerwiegende Gründe verhindert
Zum Papst gewählt werden kann jeder römisch-katholische Christ der fähig und willens ist Bischof von Rom gewählt zu werden. Im ist sogar ein verheirateter Mann wählbar. Ist Gewählte kein Bischof oder gar Laie wird er noch im Konklave zum von Rom geweiht und ist damit Papst. entstammen seit der Wahl von Urban VI. 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium.
per scrutinium - die bis heute gültige Wahl mit Zetteln
per compromissum - die Papstwahl wird an kleine Gruppe von Kardinälen delegiert
per accessus quasi-inspiratio - der Papst wird Akklamation bestimmt
Die beiden letzteren wurden durch Universi Dominici Gregis 1996 abgeschafft (defacto schon im 3. 1179) so dass die Wahl des Papstes noch in geheimer Wahl stattfindet. Auch nach Konklave sind die Kardinäle zur absoluten Verschwiegenheit die Vorgänge beim Konklave verpflichtet.
Prinzipiell wird der neue Papst durch gewählt.
Wenn jedoch nach insgesamt 34 Wahlgängen sich über zehn bis zwölf Tage erstrecken kein Papst gewählt ist können sich die für einen anderen Modus entscheiden. Der Papst dann nur noch mit absoluter Mehrheit gewählt Dieser Punkt ist neu von Johannes Paul in Universi Dominici Gregis eingeführt worden.
Als erstes Konklave gilt die Wahl Coelestin IV. am 25.10. 1241 bei der die Kardinäle zum ersten eingeschlossen wurden.
Das Konklave wurde 1274 als Konstitution des II. Konzils von kirchliches Recht (angeordnet von Papst Gregor X. ) und muss sich ab dem 16. bis spätestens am 19. Tag nach dem des alten Papstes versammeln. Damals wurde bestimmt die Lebensmittel nach drei und nach weiteren Tagen eingeschränkt würden wenn es zu keiner gekommen sei.
Das Verfahren wurde verfeinert durch Pius X. Pius XI. Pius XII. Johannes XXIII. und Paul VI. 1975 legte Paul VI. fest dass über 80 Jahre nicht mehr wahlberechtigt sind dass die Höchstzahl der Kardinäle im Konklave betragen darf. Diese Vorgabe wurde auch mit Dekret Universi Dominici Gregis vom 22. Februar 1996 bestätigt. Überraschenderweise ignorierte Papst Johannes Paul II. diese Vorschrift in den Kardinalsernennungen von 2001 und 2003 und erhöhte die Zahl vorübergehend auf 135. Dies geschah in der Erwartung dass die Zahl der papstwahlberechtigten Kardinäle durch Erreichen Altersgrenze kurzfristig wieder auf die Höchstzahl von einpendelt.