Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 13. Februar 2012 

Parlamentär


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Ein Parlamentär ist ein Unterhändler zwischen Krieg führenden Parteien. Der Status eines Parlamentärs unter anderem in der Haager Landkriegsordnung geregelt. Danach genießt der Parlamentär völkerrechtlich Unverletztlichkeit.



Bücher zum Thema Parlamentär

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Parlament%E4r.html">Parlamentär </a>