Abgeordnete genießen in den meisten Staaten juristische Immunität das bedeutet dass sie nicht der unterliegen soweit nicht das Parlament ein Verfahren Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des der Indemnität können sie für Äußerungen im Parlament nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen
Die Bezüge der Abgeordneten werden Diäten genannt. Sie werden entweder vom Parlament oder von einer vom Parlament berufenen Kommission Dies ist notwendig da eine Festlegung durch Regierung gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit der verstoßen würde.
Neben den Bezügen erhalten Abgeordnete in auch eine Amtsausstattung. Sie umfasst Geld- und z.B. eingerichtete Büros am Sitz des jeweiligen freie Benutzung aller Verkehrsmittel und der Telekommunikationseinrichtungen Parlaments.
In Österreich wird ein Abgeordneter auch Mandatar ( lat . "Beauftragter") bezeichnet. Er wird gewählt und eine der öffentlich-rechtlichen Körperschaften entsandt. Es gibt zum Nationalrat zum Bundesrat und zum Landtag .
Die Rechte und Pflichten sind in und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Beispiele sind Immunität die einem Abgeordneten einen Schutz gegen Verfolgung bietet oder das Bezügegesetz das die und Aufwandsentschädigungen regelt.