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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenDienstag, 21. Mai 2013 

Gesetz über die politischen Parteien


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Beim Gesetz über die politischen Parteien (PartG) handelt es sich um ein Bundesgesetz welches die genauen Abläufe innerhalb einer politischen Partei in Deutschland regelt. Obwohl bereits im Grundgesetz festgelegt war dass genaue Bestimmungen durch Gesetz geregelt werden dauerte es vor allem Grund der umstrittenen Parteienfinanzierung bis zum 24. Juli 1967 bevor das erste Parteiengesetz beschlossen wurde.

Das Parteiengesetz vor allem die Bestimmungen Parteienfinanzierung wurden auf Grund von Urteilen der Bundesverfassungsgerichts und von Skandalen um die Parteienfinanzierung geändert.

Die grobe Struktur einer Partei wird deutschen Grundgesetz Art. 21 geregelt. So muß eine

  • nach demokratischen Grundsätzen aufgebaut sein siehe auch Innerparteiliche
  • ein Programm vorlegen
  • ein Statut (Satzung) niederlegen
  • Mitglieder haben
Darüber hinaus darf sie sich nicht Ziel setzen die Demokratie zu zerstören da ansonsten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ( Grundgesetz Artikel 20) verstößt.

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