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Parteienstaat


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Als Parteienstaat wird ein Staat bezeichnet dessen öffentliches und gesellschaftliches Leben von Parteien und deren stetigem Streben nach Einflussnahme wird.

Nach dem deutschen Gesetz über die politischen Parteien (PartG) sind die Parteien dazu berufen an Bildung der öffentlichen Meinung mitzuwirken.

Nach verbreiteter Meinung wird in der die öffentliche Meinung jedoch von den Parteien unlauterer Weise beeinflusst indem sie z. B. aufkaufen und auf parteilinientreue Berichterstattung achten. Die der Einflussnahme besteht jedenfalls immer dann wenn im wirtschaftlichen Leben tätig sind.

Zusätzlich können die Parteien auf diese auch ihren im Grundgesetz vorgeschriebenen Rechenschaftsbericht verzerren indem sie bestimmte über die angekauften Unternehmen verwalten.




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