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Patron


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Der Ausdruck Patron (v. lat. : patronus aus griech: pater Vater ) bezeichnet

  1. den Schutzpatron einen Heiligen dessen Schutz eine Person Gemeinschaft oder ein Ort anbefohlen ist. (siehe Schutzheiliger Namenspatron
  2. im römischen Recht den Herren der im zu seinen Freigelassenen und Schutzbefohlenen steht; bzw. Schutzherr über Klienten oder Freigelassene die er B. vor Gericht vertritt. Auch Städte und verfügten über einen Patron meist einen römischen dem als erbliches Ehrenamt die Verteidigung ihrer in Rom oblag siehe Patronat (Römer)
  3. im Kirchenrecht den Inhaber eines Patronats siehe (Kirche)
  4. in der Schweiz Synonym für Unternehmer




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