Paulskirchenverfassung Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier . Diese Seite benötigt Javascript um richtig angezeigt zu werden. Die in der Paulskirche zu Frankfurt am Main nach langen Diskusionen beschlossene Verfassung sah gegen den Willen der Republikaner dass Deutschland eine Erbmonarchie konstitutionellen Zuschnitts werden sollte. Zu diesem Zweck das Parlament dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. am 28. März 1849 die deutsche Kaiserkrone an. Dieser berief auf sein Gottesgnadentum und lehnte ab. Damit war die des Paulskirchenparlaments gescheitert. Desweiteren waren in ihr Grundrechte (etwa die Unverletzlichkeit des Eigentums und Redefreiheit ) festgeschrieben die später in die Verfassung Weimarer Republik und ins Grundgesetz einflossen. Vorausgegangen war diesem Prozess die Märzrevolution 1848 die in vielen Staaten Europas Ausdruck gegen die vorherrschende monarchische Ordnung der Restauration war.
Jörg-Detlef Kühne Die Reichsverfassung der Paulskirche 1998 ISBN 3472030240
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