mit Personenkraftwagen wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der nicht übersteigt;
mit Krankenkraftwagen wenn damit kranke verletzte oder hilfsbedürftige Personen befördert werden die während der einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf ihres Zustandes zu erwarten ist.
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