Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Personengesellschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer Personen zur Erreichung gemeinsamen Zweckes. Die Personengesellschaften sind keine juristischen Personen sie haben nur eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit .
Zu den verschiedenen Personengesellschaften des deutschen Rechts zählen