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Personenhandelsgesellschaft


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Personenhandelsgesellschaften sind nach deutschem Handelsrecht die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft . Die Bezeichnung leitet sich daraus her bei der Personenhandelsgesellschaft die Verbindung der einzelnen zu gemeinsamen Handelgeschäften im Vordergrund steht während den Kapitalgesellschaften ( Aktiengesellschaft und GmbH ) die Verbindung des Kapitals den rechtlichen bildet.




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