Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Personenhandelsgesellschaften sind nach deutschem Handelsrecht die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft . Die Bezeichnung leitet sich daraus her bei der Personenhandelsgesellschaft die Verbindung der einzelnen zu gemeinsamen Handelgeschäften im Vordergrund steht während den Kapitalgesellschaften ( Aktiengesellschaft und GmbH ) die Verbindung des Kapitals den rechtlichen bildet.
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