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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Personenkennziffer


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Eine Personenkennziffer ist ein Code der die eindeutige eines Individuums innerhalb einer Gruppe ermöglicht.

So sind alle deutschen Soldaten und Zivildienstleistende bei der Bundeswehr bzw. dem Bundesamt für den Zivildienst einer Personenkennziffer (abgekürzt PK ) verzeichnet die sich aus dem Geburtsdatum Anfangsbuchstaben des Nachnamens und einer fünfstelligen Zahl der die ersten drei Stellen den Meldebezirk zusammensetzt.

Beispiel: 261083-K-20930

Die Person ist am 26.10.1983 geboren Nachname beginnt mit dem Buchstaben "K" und Person ist beim Kreiswehrersatzamt Lüneburg (209) gemeldet. Ziffer "3" ist eine laufende Nummer um die in allen anderem übereinstimmende Daten haben zu können. Die letzte Stelle ist eine die sich aus allen anderen berechnen läßt.

Die Personenkennziffer wird dort auf allen angegeben um eine schnellstmögliche Identifizierung der Person ermöglichen. Deutsche (u.a.) Soldaten müssen im Dienst teilbare Metallmarke mit ihrer eingeprägten Personenkennziffer um Hals tragen. Diese kann zur eventuellen Identifizierung werden. Der Finder der Marke und des trennt den unteren Teil der Marke zur ab und belässt den anderen Teil nebst am ehemaligen Soldaten. Im Soldatenjargon wird die Hundemarke genannt.




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