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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenDonnerstag, 23. Mai 2013 

Pflichtenheft


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Das Pflichtenheft (auch: Fachfeinkonzept fachliche Spezifikation ) ist die vertraglich bindende detaillierte Beschreibung einer zu erfüllenden zum Beispiel eines geplanten Softwareprogramms . Im Gegensatz zum Lastenheft sind die Inhalte
  1. präzise
  2. vollständig
  3. prüfbar
sowie mit technischen Festlegungen verknüpft die Betriebs- und Wartungsumgebung festlegen.

Im Gegensatz zum technischen Design (auch: Spezifikation) beschreibt das Pflichtenheft die geplante Leistung unserem Beispiel das Softwareprogramm als Black Box. enthält es in der Regel nicht die der Probleme (hier der Implementierungsprobleme ).

Ein Pflichtenheft sollte nach Helmut Balzert wie folgt gegliedert sein:

  1. Zielbestimmung
  2. Produkteinsatz
  3. Produktumgebung
  4. Produktfunktionen
  5. Produktdaten
  6. Produktleistungen
  7. Benutzungsoberfläche
  8. Qualitätsmerkmale
  9. Testszenarien

Es ist bewährte Praxis bei der eines Pflichtenheftes das Ein- und Ausschlußprinzip zu d.h. konkrete Fälle explizit ein- oder auszuschließen.




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