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Pflichtenkollision


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Die Pflichtenkollision ist ein besonderer Rechtfertigungsgrund bei Unterlassungsdelikten.

Eine Pflichtenkollision liegt vor wenn der gleichzeitig mehreren Handlungspflichten nachzukommen hat aber nur davon genügen kann. Schulbeispiel ist der Rettungsschwimmer beobachtet daß gleichzeitig zwei Nichtschwimmer zu ertrinken aufgrund der Entfernung der Opfer zu seinem aber nur zu einen der beiden zu vermag.

Für derartige Fälle der gilt daher derjenige nicht rechtswidrig handelt der im Falle einer Pflichtenkollision höheren oder einer gleichrangigen Pflicht genügt.




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