Pfründe Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Pfründe werden bezeichnet: - Einkünfte aus einem Kirchenamt im Besonderen die durch eine natürliche juristische Person gewährte Nahrung Verköstigung oder Unterhaltszahlung.
- ein Kirchenamt selbst (mit einem selbständigen für den Amtsinhaber).
- eine Abgabe zur Finanzierung dieses Kirchenamtes.
- ein (für Träger öffentlicher Ämter oft günstigen Bedingungen) durch Einkauf (oder eine Stiftung) Unterhalt in einem Kloster Heim Krankenhaus usw.
- heute jedoch meist im Sinne eines das wesentlich mehr einbringt als man als dafür erbringen muss - fette Pfründe
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