Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Plädoyer (französisch plaidoyer ) ist bei einem Gerichtsverfahren die zusammenfassende Schlussrede des Staatsanwalts des Verteidigers des Nebenklägers des Privatklägers des Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen (im Jugendstrafverfahren ) sowie des Einziehungsbeteiligten.
Die Schlussvorträge sollen noch einmal vor letzten Wort des Angeklagten und vor dem Urteil den in der Hauptverhandlung ermittelten Sachverhalt darstellen und ihn nach rechtlichen Gesichtspunkten Abschließend soll das Plädoyer einen Antrag auf daraus folgende Ergebnis (zur Strafzumessung oder Freispruch ) enthalten. Selten werden daran noch Hilfsanträge die rhetorisch abwertend wären.
Wird das Plädoyer zu Lasten des nicht gewährt ist das Urteil revisibel .