Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Bundesland Baden-Württemberg existiert erst seit 1952 siehe auch Baden und Württemberg . Politisch ist Baden-Württemberg konservativ geprägt. Aber die FDP (die hier FDP/DVP heißt) und in Zeit DIE GRÜNEN bzw. Bündnis 90/Die Grünen hier traditionell stark.
Das Land Baden-Württemberg ist -- neben eigentlichen Landesebene -- in vier Regierungsbezirke ( Freiburg Karlsruhe Stuttgart Tübingen ) sowie in 35 Landkreise und 9 unterteilt. Es gibt 1.101 Städte und Gemeinden. gibt es innerhalb der Gemeinden noch Ortschaftsräte; Gemeinden sind in den 1970er Jahren aus Zusammenlegung vorher unabhängiger Orte entstanden. Dementsprechend groß teilweise das Unabhängigkeitsbewusstsein einzelner Ortsteile. Zwischen Stadt- Landkreisen gibt es vielfache Formen der Zusammenarbeit in Zweckverbänden . Diese entsprechen oft der Gliederung in Regionen ; politisch tatsächlich bedeutsam ist allerdings allein Region Stuttgart .
Derzeit diskutiert wird der Beschluss eine Verwaltungsreform durchzuführen (die insbesondere eine Eingliederung der und Forststrukturen in die Landkreise vorsieht). Für sorgte auch die Entscheidung in Baden-Württemberg das für Lehrerinnen zu verbieten. In der Hochschulpolitik Baden-Württemberg das erste Bundesland das Langzeitstudiengebühren eingeführt
Am 13. Juni 2004 findet in Baden-Württemberg parallel zur Europawahl die nächste Kommunalwahl statt.
Das Wahlverfahren zum baden-württembergischen Landtag unterscheidet vom Wahlverfahren vieler anderer Bundesländer dadurch dass Landeslisten möglich sind -- jede WählerIn hat nur eine Stimme.
Der Landtag mit nominell 120 Abgeordneten alle fünf Jahre gewählt. Wer die meisten in einem der 70 Wahlkreis erreicht erhält Direktmandat für diesen Wahlkreis und zieht in Landkreis ein. Die 120 Sitze werden im zu den Gesamtstimmenzahlen im Land auf alle verteilt die mindestens 5 % der Stimmen haben. Außerdem wird errechnet wieviel Prozent der der Partei auf welchen Regierungsbezirk entfallen. Stehen Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu sie Direktmandate erreicht hat werden die weiteren der Partei innerhalb des Regierungsbezirks in der ihrer absoluten Stimmenzahlen zugeteilt. Diese Mandate werden genannt.
Schließlich gibt es für den Fall eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate als ihr hier zustehen noch einen Ausgleich. Partei behält ihre Sitze als Überhangmandate es wird aber die Zahl der insgesamt so erhöht dass die Sitzverteilung dem der erreichten Stimmenzahlen entspricht (Ausgleichssitze für die Parteien). [1]
Durch den Ausgleich der Überhangmandate gab in den 1990er Jahren teilweise Landtage mit Abgeordneten. Derzeit hat der Landtag 128 Abgeordnete.
Das baden-württembergische Wahlverfahren wird immer wieder besonders kompliziert kritisiert. Zudem gibt es durch Abhängigkeit von der absoluten Stimmenzahl für Zweitmandate Verzerrungen d.h. es gibt Wahlkreise in denen der kleineren Parteien Abgeordnete stellt weil der insgesamt sehr groß ist und vom Mittel BürgerInnen) deutlich nach oben abweicht. In anderen ist es hingegen jenseits des Direktmandats fast gewählt zu werden. Schließlich ist die Steuerung KandidatInnen-Aufstellung im baden-württembergischen Wahlverfahren sehr dezentral organisiert; jedem der 70 Wahlkreise wird vor Ort wer kandidiert. Dies führt dazu dass die bzw. Landesparteitage der Parteien wenig Einfluss auf Aufstellung der KandidatInnen nehmen können. Unter anderem Quotenregelungen nicht durchgesetzt werden.
Auch das baden-württembergische Kommunalwahlrecht kennt einige Die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen (bzw. in größeren Städten: OberbürgermeisterInnen) werden direkt gewählt (Süddeutsche Ratsverfassung) und damit unabhängig von der Zusammensetzung der Gemeinderäte . Unter anderem deswegen sind formale Parteienkoalitionen baden-württembergischen Gemeinderäten selten.
Die Ortschaftsräte Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage werden alle fünf Jahre gewählt. Alle Jahre wird auch die Regionalversammlung der Region Stuttgart gewählt.
Für die 35 Kreistage stellen Parteien Wählervereinigungen Listen in mehreren Wahlkreisen auf. Jede hat soviel Stimmen wie es im Wahlkreis gibt. Die Listen können sogar ein-einhalb mal viele BewerberInnen enthalten. Bei der Wahl selbst kumuliert und panaschiert werden d.h. die Stimmen können auf Person angehäuft werden und es kann über Listen hinweg gewählt werden. Die Verteilung der auf die einzelnen Listen und Wahlkreise erfolgt einem ähnlichen Verfahren wie bei der Landtagswahl.
Für die Gemeinderäte und die Stadträte Stadtkreise gibt es im allgemeinen nur einen (Sonderfall: echte/unechte Teilortswahl). Parteien und Wählervereinigungen stellen maximal soviele KandidatInnen auf wie es Sitze Die WählerInnen haben wiederum soviel Stimmen wie Sitze gibt und können kumulieren und panaschieren. Sitze der Parteien bzw. Wählervereinigungen im Stadtrat im Gemeinderat richtet sich nun nach der die auf BewerberInnen der jeweiligen Liste zusammen ist. Diese wird mit Hilfe des d'Hondtschen Verfahrens auf Sitzzahlen umgerechnet die dann die BewerberInnen der Listen in der Reihenfolge jeweils erreichten absoluten Stimmzahlen vergeben werden.
Typisch für Baden-Württemberg ist der relativ Erfolg von Wählervereinigungen ( Freie Wähler ). Häufig sind dies liberale bis eher Listen die vor allem HonoratiorInnen und Gewerbetreibende Teilweise gibt es aber auch parteiunabhängige Listen eher dem sozialdemokratischen linken oder grünen Spektrum sind. Auch auf Parteilisten kandidieren recht häufig also Menschen ohne Parteimitgliedschaft.
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