Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Zu den politischen Straftaten zählt man im deutschen Strafrecht zwei Kategorien von Straftaten:
Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (Weiterführung einer verbotenen Partei Verwenden von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen Beleidigung Verfassungsorganen usw.)
Wahlmanipulation Nötigung von Verfassungsorganen usw.
Die Ständigen Konferenz der Innenminister und des Bundes und der Länder (IMK) hat Definition gefasst:
"Als politisch motiviert gilt eine Tat insbesondere wenn die Umstände der Tat oder die des Täters darauf schließen lassen dass sie gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung Nationalität Volkszugehörigkeit Rasse Hautfarbe Religion Weltanschauung Herkunft sexuellen Orientierung Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres Status richtet." :
In der Regel also vor allem mit rechts- oder linksextremistische oder fremdenfeindlicher Motivation.
Die Polizei der Länder (und der haben jeweils eigene Staatsschutz-Abteilungen die die Aufklärung politischen Straftaten übernehmen. Unterstützend sammeln und verarbeitendie Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundes im Informationen über die möglichen Tätergruppen.