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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Politische Straftat


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Zu den politischen Straftaten zählt man im deutschen Strafrecht zwei Kategorien von Straftaten:

Inhaltsverzeichnis

originäre rein politische Straftaten

Das sind Straftaten die nur den haben den deutschen Staat als solchen anzugreifen und evtl. in Bestand zu gefährden.

Das sind in der Regel:

  • Friedensverrat (Vorbereiten oder Aufstacheln zum Angriffskrieg )
  • Hochverrat und Landesverrat
  • Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (Weiterführung einer verbotenen Partei Verwenden von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen Beleidigung Verfassungsorganen usw.)
  • Wahlmanipulation Nötigung von Verfassungsorganen usw.
  • Straftaten gegen die Landesverteidigung
  • Volksverhetzung
  • Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
  • Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch

sonstige politisch motivierte Kriminalität (PMK)

Darüberhinaus gibt es Straftaten die erst die Gesinnung und Motivation des Straftäters zu Straftaten mutieren. Das sind vor allem:

Die Ständigen Konferenz der Innenminister und des Bundes und der Länder (IMK) hat Definition gefasst:

"Als politisch motiviert gilt eine Tat insbesondere wenn die Umstände der Tat oder die des Täters darauf schließen lassen dass sie gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung Nationalität Volkszugehörigkeit Rasse Hautfarbe Religion Weltanschauung Herkunft sexuellen Orientierung Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres Status richtet." :

In der Regel also vor allem mit rechts- oder linksextremistische oder fremdenfeindlicher Motivation.

Häufigkeit in Deutschland

Für das Jahr 2002 wurden vom 21.690 (2001: 26.520) politisch motivierte Straftaten registriert.

  • In dieser Zahl sind 11.749 (54 %) Propagandadelikte enthalten (2001: 14.730 = 55 %).
  • 1.930 Delikte (8 9 %) sind politisch motivierten Gewalt kriminalität zuzuordnen (2001: 2.368 = 8 9

Davon wurden

  • 12.933 (2001: 14.725) Straftaten wurden dem rechts
  • 3.639 (2001: 4.418) dem Phänomenbereich „ links “ und
  • 845 (2001: 1.020) dem Phänomenbereich der motivierten Ausländerkriminalität“ zugeordnet.
(Quelle: VS-Bericht 2002 Seite 30 ff. )

Strafverfolgung in Deutschland

Während in der Zeit des Dritten Reiches die Strafverfolgung die politischen Straftaten ab 1934 durch ein Sondergericht ( Volksgerichtshof ) übernommen wurde und der Kreis der Straftaten ins Uferlose erweitert wurde obliegt im Deutschland die Strafverfolgung der ordentlichen Gerichtsbarkeit .

Für die originären politischen Straftaten (Staatsschutz s.o. § 120 GVG ) ist das jeweilige Oberlandesgericht in erster Instanz zuständig ansonsten entweder Landgericht oder das Amtsgericht .

Die Polizei der Länder (und der haben jeweils eigene Staatsschutz-Abteilungen die die Aufklärung politischen Straftaten übernehmen. Unterstützend sammeln und verarbeitendie Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundes im Informationen über die möglichen Tätergruppen.

Siehe dazu: Rechtsextremismus Linksextremismus Strafrecht Rassismus Fremdenfeindlichkeit Antifa Verfassungsschutz Staatsschutz FDGO Terrorismus




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