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Die Schweiz ist eine Willensnation die weder ethnisch sprachlich noch religiös eine Einheit ist ein Bundesstaat entstanden aus einem Staatenbund von unabhängigen Einzelstaaten ( Kantonen ). Von daher ist es verständlich dass politische System der Schweiz diejenigen die dazu Ja gesagt haben Volk und Kantone - besonders berücksichtigt. Das System der Schweiz beruht also auf zwei
Dem Nationalrat als die Volksvertretung (200 Mitglieder). Jeder stellt Nationalräte gemäss seinem Anteil an der (Zürich 34 Uri Appenzell Innerrhoden Glarus Nidwalden Uri je einen). Der Nationalrat wird in Kantonen mit Proporzwahl gewählt.
Dem Ständerat als die Kantonsvertretung (46 Mitglieder; 2 Kanton 1 pro Halbkanton). Die Ständeräte werden den Kantonen mit Majorzwahl gewählt.
Nationalrat und Ständerat tagen in der getrennt. Alle Bundesbeschlüsse (Gesetze Verordnungen) werden in Kammern getrennt behandelt und müssen von beiden angenommen werden.
Weder Nationalrat noch Ständerat sind weisungsgebunden Kantone Parteien oder andere Instanzen.
Das Schweizer Parlament ist ein Milizparlament alle National- und Ständeräte haben neben ihrem noch einen Beruf.
Der Bundesrat ist die Schweizer Bundesregierung. Er besteht sieben Mitgliedern die den einzelnen Departmenten der vorstehen. Der Bundesrat wird vom Parlament gewählt.
Der Bundespräsident wird im alljährlichen Turnus aus dem gewählt und übt die Pflichten als Staatsoberhaupt seinen Pflichten als Departmentsvorsteher aus.
Die Judikative besteht aus dem Schweizerischen mit Sitzen in Lausanne Bellinzona (ab April 2004) und St. Gallen (voraussichtlich ab 2007) sowie dem Eidgenössischen mit Sitz in Luzern . Die Wahl der Richter erfolgt durch Bundesversammlung.
Das Bundesgericht (BGer) in Lausanne besteht aus 30 hauptamtlichen 15 ordentlichen und 15 außerordentlichen nebenamtlichen Bundesrichtern -richterinnen. Es überwacht die Verfassungsmässigkeit von eidgenössischen im Gebiet des Zivil- und Strafrechts sowie Entscheidungen in anderen Rechtsbereichen. Zudem fungiert das als höchste Instanz bei Gerichtsentscheidungen. Die Amtliche Sammlung der des Schweizerischen Bundesgerichts gilt als Leitlinie für Gerichtsentscheidungen in der Schweiz.
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) in Luzern hat die letztinstanzliche Jurisdiktion Bereich der Sozialversicherungen AHV IV BVG AVIG und EO sowie sämtliche verwaltungsrechtlichen Entscheidungen. Das besteht aus 11 vollamtlichen Richterinnen und Richtern.
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