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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMittwoch, 22. Mai 2013 

Polizeiliche Kriminalstatistik


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Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die häufigst verwendete Kriminalstatistik . Sie wird jährlich herausgegeben.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Die Daten werden von den Ermittlungsbeamten Polizei entweder durch ein Datenblatt oder durch Eingabe in eine Datenmaske des Arbeitsterminals an Rechenzentren der Landeskriminalämter weitergemeldet. Dort werden teilweise insbesondere aber jährlich Tabellenauswertungen anhand von Schlüsselzahlen bestimmten Straftaten zugeordnet sind vorgenommen. Die tabellarischen Daten an das Bundeskriminalamt weitergegeben. Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird jährlich den Innenministern der Länder (von Anfang Februar Mitte Mai) und im Mai dann vom die bundesweite PKS vorgestellt.

Geschichte

Die Polizeiliche Kriminalstatistik wurde 1953 zum Mal in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Zuvor die Reichskriminalstatistiken (ab 1936) herangezogen worden davor es keine polizilichen Kriminalstatistiken.

In der Zeit von 1953 bis wurden die Staatsschutzdelikte (1959) in eine eigene ("PKS-S") übernommen 1963 fielen die Verkehrsdelikte aus Statistik heraus bis heute sind nur noch gegen § 22 StVG und §§ 315 StGB in der Statistik verblieben. Die Führung Polizeilichen Kriminalstatistik war höchst unterschiedlich:

In einigen Bundesländern wurde sie als Eingangsstatistik - das Delikt wurde in der mit der Anzeigenaufnahme registriert - in anderen wurde sie als Ausgangsstatistik geführt d.h. der Fall wurde erst erfasst wenn die Ermittlungsakten an die Staatsanwaltschaft gingen. Die Ergebnisse wurden handschriftlich notiert als Strichliste an das BKA weitergegeben.

1971 wurde die elektronische Verarbeitung der Daten Die Delikte bekamen einen bundeseinheitlichen vierstelligen Schlüssel; den einzelnen Ländern konnten aber breitere Schlüssel werden. Die Daten wurden einheitlich als Ausgangsstatistik Erfasst wurden zahlreiche Erhebungsmerkmale wie Schaden Alter Geschlecht von Täter und Opfer.

Seit 1984 wurde die Zählung der umgestellt. Wurde zuvor jeder Tatverdächtige stets erneut wenn er weitere Taten beging wurde nunmehr so genannte Echt-Tatverdächtigenzählweise eingeführt. Wenn ein Tatverdächtiger eines Berichtsjahres mehrmals in der gleichen Deliktskategorie in Erscheinung trat wird er nur einmal Der Vorteil dieser Zählweise ergibt sich daraus die Gesamtzahl der Tatverdächtigen völlig überhöht erscheint Mehrfachtäter registriert werden.

Seit 1993 (Gesamtberlin seit 1991) wird in den damals neuen Bundesländern die polizeiliche valide geführt. Die Daten der Jahre 1991 1992 sind aufgrund der Umstellungen nicht zur geeignet. Die Zahl der Schlüssel stieg von (1971) auf 400 (2003).

Aussagekraft

Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik ist Aufgenommen wird nur die polizeilich registrierte Kriminalität (sog. "Hellfeld"-Kriminalität). Somit gibt die Polizeiliche nur wenig Anhaltspunkte für die Veränderung der im Erfassungsbereich. Andere Faktoren wie das Anzeigeverhalten Bevölkerung die polizeiliche Kontrolle Probleme bei der Erfassung und Änderungen im Strafrecht sind Faktoren bei der Interpretation beachtet werden müssen.

Die Vergleichbarkeit mit anderen Kriminalstatistiken wie Strafverfolgungsstatistik sind fast unmöglich. Manipulationen an der werden häufiger in der Presse erwähnt sind schwer nachzuweisen. In der Regel erfolgen manipulative auf Sachbearbeiterebene: Um die eigene Statistik zu oder zu dramatisieren (mit dem Ziel mehr einzufordern) werden die Delikte nicht korrekt erfasst; Korrektur gegenüber dem Tatverdächtigen erfolgt dann durch Staatsanwaltschaft an der Polizeilichen Kriminalstatistik bleibt sie aus. Politisch hat die Polizeiliche Kriminalstatistik einen Stellenwert weil sie scheinbar Aussagen über die im Bundesland oder in der Bundesrepublik zulässt. hohe Aufklärungsquote zeigt eine effektive Polizeiarbeit (trotz Fallzahlen wegen Sammelverfahren) geringe Fallzahlen (in der dann auch geringere Aufklärungsquoten wegen Sammelverfahren) suggerieren erfolgreiche Innenpolitik. Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird daher einigen Stimmen der Literatur nur als "Arbeitsnachweis Polizei" was sie im eigentlichen Sinne auch sein soll bezeichnet. Schwierigkeiten bringen auch die den Richtlinien vorzunehmenden Zuordnungen zu den einzelnen sowie weitere Erfassungsregeln. Der Begriff der "Gewaltdelikte" "Gewaltkriminalität") in der PKS unterscheidet sich deutlich der strafrechtlichen Begrifflichkeit.

Inhalt

Grob unterteilt enthält die PKS Informationen Fällen Tatverdächtigen und Opfer. Bzgl. der Fälle die registrierten und aufgeklärten Fälle die Versuche die angefallenen Schäden die Benutzung einer registriert. Bei den Tatverdächtigen werden das Alter Nationalität (und ggf. der Grund des Aufenthalts Deutschland) sowie Mehrfachbelastung die Eigenschaft als Drogenkonsument Tatbegehung unter Alkoholeinfluss die Tatörtlichkeit in Beziehung Wohnort des Täters registriert. Bei den Opfern Alter und Geschlecht sowie die (Nicht-)Beziehung zum registriert. Die Schlüsselzahlen werden nach strafrechtlichen oder kriminologischen Merkmalen vergeben. Die führende 0 steht die Straftaten gegen das Leben die 1 die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung die für Rohheitsdelikte (also Delikte gegen die Freiheit Person oder die körperliche Unversehrtheit) die 3 die Diebstähle ohne erschwerende Umstände die 4 Diebstähle mit erschwerenden Umstände die 5 für Betrugs - und Fälschungsdelikte die 6 für sonstige des Strafgesetzbuches die 7 für Straftaten gegen strafrechtliche (wie Betäubungsmittelgesetz o.ä.) die 8 steht für

Weblinks

PKS der Bundesrepublik Deutschland 2002

Literatur

  • Wolfgang Heinz Entwicklung der Kriminalität junger in: DVJJ-Journal Heft 3/2002 S. 277f.
  • Arnd Hüneke Mehr geklaut mehr geraubt geschlagen in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe 2/2003 S. 178 - 182




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