Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Polizeiverordnung


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Polizeiverordnungen zum Teil auch Verordnungen über die öffentliche Sicherheit und Ordnung genannt sind Rechtsverordnungen die durch die Exekutive erlassen werden können und der Gefahrenabwehr dienen.

Da Polizeirecht Landesrecht ist und die Bundesländer jeweils eigene Polizeigesetze haben unterscheiden sich Terminologie Zuständigkeiten und Ausgestaltung von Polizeiverordnungen dies letztlich nur im Detail nicht im Ergebnis.

Voraussetzung einer Polizeiverordnung ist eine Gefahr die öffentliche Sicherheit und Ordnung die es gilt. Polizeiverordnungen sind Rechtsnormen die wie ein Gesetz abstrakt-generelle Wirkung haben d.h. für eine Vielzahl von Sachverhalten und Personen gelten. Da gesetzlichen Voraussetzungen für die Vereinbarkeit einer Polizeiverordnung höherrangigem Recht sehr unbestimmt sind können Polizeiverordnungen unzulässig sein.




Bücher zum Thema Polizeiverordnung

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Polizeiverordnung.html">Polizeiverordnung </a>