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Diese Seite ist als Einstiegsseite gedacht die Überblick über das WIKIPEDIA-Angebot zu Rechtsbegriffen geben die Orientierung erleichtern soll. Inhalte auf diese sollten daher auf ganz elementare und grundlegende beschränkt werden. Sie soll weder das Stichwortverzeichnis die systematische Übersicht ersetzen.
Die Spalte SCHNELLSTART soll ausschließlich (mutmaßlich) häufig zentrale Rechtsbegriffe enthalten und sollte um effizient sein nur Artikel umfassen die bereits existieren also KEINE ROTEN LINKS - und hinreichend für eine weiterführende Recherche bieten.
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