Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Positives Recht ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft . Positiv (von lat. ponere "setzen stellen legen") bedeutet dabei durch Rechtsetzung entstanden . Der Begriff betont damit den Gegensatz Naturrecht philosophischer Ethik und allgemeinen Rechtsprinzipien die - je Ausgangspunkt dessen der darüber nachdenkt - "naturgegeben" Wesen des Menschen liegend" oder "von Gott seien. Dies bedeutet nicht von vornherein inhaltliche zwischen positivem Recht und - zum Beispiel Naturrecht.
Das positive Recht ist unvollkommen und beansprucht jedoch als jeweils gegenwärtige Gestalt der Rechtsordnung zunächst einmal Befolgung. Positives Recht zu ist nur in Unrechtsregimes ethisch gerechtfertigt bzw. ein entsprechendes Urteil über den betreffenden Staat.
Das deutsche Grundgesetz das aus der eines durch den Nationalsozialismus pervertierten positiven Rechts entstanden ist nimmt das Problem in seinen 1 und 79 auf:
Artikel 1 lautet in Auszügen: "Die des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung vollziehende Gewalt Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." Allerdings ist Grundgesetz mit zwei Dritteln der Stimmen in und Bundesrat veränderbar. Deswegen wurde die sogenannte in Artikel 79 Absatz 3 eingefügt: "Eine dieses Grundgesetzes durch welche (...) die in Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt ist unzulässig." Damit wird mit dem Mittel positiven Rechts versucht den Gefahren die aus Geltung positiven Rechts erwachsen können entgegenzuwirken. Der Gedanke steckt auch schon in der Formulierung der "Unantastbarkeit" der Menschenwürde.