Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Briefgeheimnis ist ein in der Verfassung demokratischer garantiertes Grundrecht das die Unverletzlichkeit von Postsendungen
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes der Sicherung des Bundes oder eines Landes kann das Gesetz bestimmen dass sie dem nicht mitgeteilt wird und dass an die des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Für den Fall das Postsendungen wegen oder fehlender Empfänger- und/oder Absenderangaben nicht zustellbar gestattet § 39 Absatz 4 des Postgesetzes das Öffnen von Postsendungen zur Feststellung von und/oder Absender. Die Deutsche Post AG beschäftigt hierzu speziell vereidigte Mitarbeiter im Briefermittlungszentrum Marburg (Lahn) .