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Prüfplakette
Die Prüfplakette oder in Österreich als Pickerl bekannt muss jedes Kraftfahrzeug zusätzlich zum Kennzeichen führen. Es wird erteilt nach einer §57-a Begutachtung . Ausnahmen sind Fahrzeuge deren Bauartgeschwindigkeit unter km/h liegt.
Ursprünglich gab es nur das rote Pickerl . Im Zuge dieser Begutachtung wurden nur wesentlichen Teile der Karosserie kontrolliert wie Bremsen Stoßdämpfer Rost an tragenden Teilen etc.
Als auch im KFZ-Wesen die ökologische mehr Beachtung fand wurde auch der Motor seinen Schadstoffausstoß kontrolliert. Ab diesem Zeitpunkt wurden grüne Pickerl vergeben. Die roten verblieben nur mehr Anhängern .
Als für die Fahrzeuge der Katalysator eingeführt wurde bekamen diese Fahrzeuge weiße Pickerl da diese ja andere Grenzwerte hatte. auch Anhänger bekommen jetzt das weiße Pickerl.
Somit sieht man heute nur mehr und grüne Farben auf der Straße.Grüne für Fahrzeuge mit Ottomotoren oder Dieselmotor und weiße für solche mit Ottomotoren Kat und Dieselmotor die die neuen Abgasgrenzwerte (auch LKW !).
Ersichtlich ist auf dem Pickerl der nächste Überprüfungstermin das KFZ-Kennzeichen und eine laufende
Der Termin richtet sich nach dem der Erstzulassung. Allerdings kann man ihn auf bei der Behörde auch verschieben lassen. War früher die früher so ist seit April 2002 bei Neufahrzeugen ist der die erste nach 3 Jahren anschließend nach zwei Jahren folgend jedes Jahr. Durchführen kann man die Überprüfung frühestens Monat vor Ablauf des Pickerls und spätestens Ende des vierten Monats nach dem Termin Durchgeführt werden kann diese Überprüfung in Werkstätten eine Genehmigung haben oder auch die Autofahrerclubs und ÖAMTC .
Bei Kennzeichenwechsel erhält man eine Austauschplakette den selben Termin gelocht hat nur das Kennzeichen ist eingestanzt.
Das Pickerl ist außen auf der Windschutzscheibe aufgeklebt. Nur bei Fahrzeugen ohne Windschutzscheibe es auf den Blechteilen der Karosserie angeklebt
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