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Der Begriff Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Presse auf Ausübung ihrer Tätigkeit vor allem das unzensierte von Informationen und Meinungen. In Deutschland ist im Grundgesetz Artikel 5 verankert:
" Jeder hat das Recht seine Meinung in Schrift und Bild frei zu äußern und verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine findet nicht statt. "
Die Pressefreiheit konkretisiert sich zum Beispiel einem eigenen Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten die auch nur unter erschwerten Bedingungen werden dürfen. Auch ist der Zugang zum des Journalisten nicht staatlich reglementiert - private Journalistenschulen bilden in eigener Regie und ohne Einfluss Journalisten aus.
Die Pressefreiheit ist bis heute weltweit gefährdetes Gut. Journalistenorganisationen wie die " Reporter ohne Grenzen " prangern Verstöße gegen die Pressefreiheit an. wird heute die Freiheit der Presse nicht durch Zensur gefährdet sondern auch durch staatliche oder Medienmonopole (Italien) Ermordungen und Verhaftungen von Journalisten durch Einschüchterung und staatliche Reglementierung der Medien. China Nordkorea Kuba den meisten arabischen und vielen afrikanischen ist Pressefreiheit bis heute quasi nicht-existent doch in demokratischen Staaten wird die Pressefreiheit regelmäßig
Im 18. Jahrhundert wurde " Preßfreiheit " als eher formaljuristischer Terminus angesehen der den Druck von Zeitungen konzessionierte. Erst als der Religion auch die Politik zur Zielscheibe Pressekritik wurde begannen restriktive Maßnahmen gegen die Insofern hängt die Idee der Pressefreiheit stark Entwicklung der Presse ab und entstand eigentlich mehr aus Auflehnung der schreibenden Zunft gegen die Zensur .
Das erste Gesetz zur Abschaffung der wurde erst 1695 in England eingeführt. Diese Maßnahme die Begriff der Pressefreiheit noch vermied erfolgte indem englische Parlament auf Forderung der Humanisten John Milton und John Locke das Zensurstatut nicht mehr verlängerte.
Im Deutschen tritt der Begriff Pressefreiheit 1774 als Reflexion der englischen Pressepraxis auf.
Die Deutsche Bundesakte wird 1815 auch zum juristischen Garanten der Pressefreiheit: Die Bundesversammlung wird sich bey ihrer ersten mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und gegen den Nachdruck beschäftigen. "
Doch schon 1819 erfolgt im Rahmen der Karlsbader Beschlüsse eine Wiedereinführung der Zensur. Sämtliche Schriften zu einem Umfang von 320 (Seiten?) waren
So wurde auch 1832 das Preßgesetz in Baden von 1831 für nichtig erklärt das "alle Censur Druckschriften" rückkängig machte.
Bei der Revolution von 1848 in Deutschland forderte man u.a. die der Presse. Im Gesetzentwurf hieß es: " Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und keiner Weise durch vorbeugende Maaßregeln namentlich Censur Sicherheitsbestellungen Staatsauflagen Beschränkungen der Druckereien oder des Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs suspendiert oder aufgehoben werden. " Auch wenn die Paulskirchenverfassung nie in Kraft trat wurde die vorerst nicht wieder eingeführt. Im Jahre 1854 entstand das erste Bundesgesetz das die mit bestimmten Einschränkungen etablierte.
Nach der alliierten Besetzung wurde die in Westdeutschland 1949 wiederhergestellt. In der DDR es zwar offiziell keine Zensur faktisch existierte auch keine Pressefreiheit da die Zeitungsinhalte durch staatliche Presseamt beim DDR-Ministerpräsidenten vorgegeben waren und Druckgenehmigungen brauchten.
Über Pressefreiheit debattiert wurde 2003 wegen der rund 600 von des offiziell zum Irak-Krieg als embedded Journalist mitgenommenen Medienvertreter.