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Preußenschlag


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Der Begriff Preußenschlag (auch Preußenputsch genannt) bezeichnet die Auflösung der sozialdemokratische Preußens durch eine Notverordnung des Reichskanzler Franz von Papen und ihre Ersetzung durch einen Reichskommissar 20. Juli 1932 . Als Vorwand dienten die bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen Altonaer Blutsonntags vom 17. Juli 1932. Als Ergebnis des Preußenschlages war letzte demokratisch legitimierte Landesregierung Preußens zerschlagen und Weimarer Republik entscheidend geschwächt.

Inhaltsverzeichnis

Landtagswahlen vom 24. April 1932

Der Freistaat Preußen wurde seit 1920 von einer stabilen Koalition aus SPD Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei regiert. Bei den preußischen Landtagswahlen vom 24. April 1932 kamen allerdings die drei Parteien der nur noch auf 206 von 456 Sitzen; und die republikfeindlichen Deutschnationalen (zusammen 193) und KPD -Fraktion (57) zählten 250 Abgeordnete. Somit war nun parlamentarisch unregierbar geworden. Man nutzte notgedrungen in anderen deutschen Ländern bereits angewandte Lösung: alte Landesregierung wurde als "geschäftsführendes" Gremium beibehalten.

Der Reichskanzler Franz von Papen wollte Preußen eine Koalition von Mitte und Rechts er Gespräche über ein mögliches Zusammenwirken von NSDAP Deutschnationalen und Zentrum initiierte. Diese scheiterten des Totalitätsanspruches der Nazis. Daraufhin visierte Papen an: Die erste bestand in der Durchführung schon länger debattierten Reichsreform die Preußen auflösen Weil dieser Weg erst mittelfristig zum Ziel würde nutzte von Papen die zweite Alternative. plante wie bereits 1923 von Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) vorgemacht die Reichswehr in Preußen einzusetzen und einen Reichskommissar berufen. Die Begründung war dieselbe die schon angesichts demokratisch zustande gekommener Linksregierungen in Sachsen und Thüringen genutzt hatte: Er sah die Ruhe Ordnung in diesen Ländern gefährdet. Er holte am 14. Juli eine entsprechende Verordnung des Reichspräsidenten die als Reichskommissar für Preußen einsetzte und ihn bevollmächtigte die preußische Landesregierung abzusetzen. Papen wählte 20. Juli zum Datum der Inkraftsetzung.

Ablauf des Preußenschlages

Genau nach Plan begann an jenem um 10 Uhr mit der Einbestellung des preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun wie des Innenministers Carl Severing und Kollegen vom Finanzressort in die Reichskanzlei der Preußenschlag. Ihnen wurde die Hindenburg -Verordnung mitgeteilt gegen die nur Severing Widerstand Er werde nur der Gewalt weichen! Die er dann auch zu spüren: Die Reichswehr noch in derselben Stunde den militärischen Ausnahmezustand besetzte das preußische Innenministerium das Berliner Polizeipräsidium die Zentrale der Schutzpolizei. Der Berliner Polizeipräsident Stellvertreter und der Kommandeur der Schutzpolizei wurden " Schutzhaft " genommen und erst entlassen als sie per Unterschrift verpflichtet hatten dass sie keinerlei mehr vornehmen wollen. Es trat auch deshalb wirklicher Widerstand auf weil der SPD-Vorstand schon 16. Juli beschlossen hatte dass man die der Verfassung nicht verlassen werde egal was würde.

Reaktion der Landesregierung

Die preußische Regierung lehnte ab auf mit Gewalt - und sei es passive Form eines Generalstreiks oder eines Aufrufs zum Ungehorsam der Beamten - zu antworten. Stattdessen sie am 21. Juli die Möglichkeit einer Verfassungsklage beim Staatsgerichtshof Reichsgerichts . Dieses nannte in seinem Urteil vom 25. Oktober die Maßnahmen des Reichskommissars Papen gerechtfertigt Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit - aber Regierung Braun behalte ihre staatsrechtliche Stellung gegenüber Reichstag Reichsrat und Reichsregierung. Daraufhin trat die staatsrechtlich rehabilitierte aber ihrer realen Macht beraubte als sogenannte "Hoheitsregierung" wieder zu ihren wöchentlichen zusammen. Die tatsächliche Macht lag aber bei Vertretern der "Reichsexekution" der "Kommissarsregierung".

Quellen

  • Neues Deutschland vom 20./21.07.2002
  • Lexikon der deutschen Geschichte – Ploetz Verlag Freiburg im Breisgau Österreich 2001




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