Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Privat von lat. "privatus": Gegensatz zu "publicus" öffentlich .
"privatio" = das Befreitsein "privatum" = Eigene "privatus" = gehört einer einzelnen Person
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird privat u.a. stellvertretend für den Begriff persönlich verwendet.
Dieser Wortstamm wird auch häufig in mit anderen Begriffen verwendet um deutlich zu dass es sich nicht um eine öffentliche Angelegenheit handelt.
In den meisten Fällen handelt es um Begriffe aus dem Rechts- und Wirtschaftsleben wurden erst notwendig als Gemeinden Länder und mehr und mehr Bereiche an sich zogen den vorher nur "privaten" also mehr oder freien und eigenständigen Betrieben Konkurrenz machten.
Privatklage Verfolgung einer Straftat durch den Geschädigten Klage nach dem Strafrecht bei der der Staatsanwalt stellvertretend für die Gemeinschaft die Anklage
Privatschulen ÷ Schulen mit öffentlichen Trägern wie Bund Land Gemeinde Kirche
Privat universität ÷ Universitäten mit öffentlichen Trägern wie Bund oder Kirche